- Prüfung des Erfordernisses einer Dokumentation und bestehender Vereinfachungsnormen
- Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen – Komplettlösungen sowie konzentriert für ausgewählte Teilsachverhalte – i. S. d. § 90 Abs. 3 AO i. V. m. § 1 ff AStG und einschlägigen Verordnungen (GaufzV, FVerlV, Verordnung zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
- Implementierung und Verwirklichung einer Dokumentation im und mit dem Unternehmen
- Einführung und Unterstützung der Mitarbeiter bei der Umsetzung und fortlaufenden Handhabung
- Gestaltendende Beratung, betriebswirtschaftliche Analyse und steuerliche Planung vor dem Hintergrund konzerninterner Leistungsbeziehungen und deren Verrechnungspreisbestimmung
- Gemeinsame Optimierung der Einzel- und Gesamtsteuerquote des Unternehmens
- Prüfung einer vorhandenen Dokumentation unter Zugrundelegung des aktuellen Rechtstandes auf Durchsetzbarkeit und Vollständigkeit
- Unterstützung bei uni-, bi- oder multinationalen Vorab- bzw. Verständigungsverfahren
- Hilfestellungen bei verbindlichen Auskünften oder Anträgen, bspw. auf Erörterung und Stellungnahme i. S. d. VWG – Verf., BMF - Schreiben v. 12.4.2005 (BStBl I 2005, S. 570) Tz. 3.4.2
- Korrespondenz und Vermittlung zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung als beratender Partner
- Verständigung mit Kooperationspartnern und Prüfung der Voraussetzungen und Anforderungen an eine Dokumentation der Staaten, in denen die verbundenen Unternehmen ansässig sind
- Durchführung von einzelnen, im Rahmen einer Dokumentation gesetzlich geforderten Analysen wie:
- Funktions- und Risikoanalysen
- Vergleichbarkeitsanalysen
- Markt- und Wettbewerbsanalysen
- Analyse und Darlegung des Wertschöpfungsbeitrages, - kette
- Unterstützung bei Prüfung der Geeignetheit gewählter Verrechnungspreismethoden
- Unterstützung bei der Bestimmung des Verrechnungspreises bei Bandbreiten bzw. der Interquartilmethode
- Unterstützung bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen und Darlegung der möglichen Methoden
- Unterstützung bei der Gestaltung der Dokumentation und Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit im Unternehmen
- Beratung in einzelnen steuerlichen Fragen
- Internationale Steuerberatung insbesondere zu Themen bilateralem Rechts (Doppelbesteuerungsabkommen)
- Beratung zu Sonderthemen wie:
- Betriebsstätten im Ausland
- Personengesellschaften in In- oder Outboundsachverhalten
- Finanzierungskosten in Auslandssachverhalten
- Verlustberücksichtigungen in Auslandssachverhalten
- Steuerliche Würdigung der Wahl der Rechtsform bei In- und Outboundfällen
- Informationen zu den Einwirkungen des Abkommens- auf das nationale Recht und deren gegenseitige Abhängigkeit, insbesondere zu Vorschriften mit Auslandsbezug im nationalen Recht (einschlägig sind hier Begriffe wie Treaty - Override, Switch – Over -Clause, Subject – to – Tax – Clause, Aktivitätsklausel, Rückfall des Besteuerungsrechtes u. v. m.)
- Informationen zu aktuellen Entwicklungen in den OECD – Mitgliedstaaten
- Informationen zu aktuellen Entwicklungen in der EU, speziell des EU - Verhaltens-kodexes
- Betreuung von Betriebsprüfungen, speziell mit dem Schwerpunkt der Verrechnungspreise