Verrechnungspreise / Global-Transfer-Pricing

  • Prüfung des Erfordernisses einer Dokumentation und bestehender Vereinfachungsnormen
  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen – Komplettlösungen sowie konzentriert für ausgewählte Teilsachverhalte – i. S. d. § 90 Abs. 3 AO i. V. m. § 1 ff AStG und einschlägigen Verordnungen (GaufzV, FVerlV, Verordnung zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz)
  • Implementierung und Verwirklichung einer Dokumentation im und mit dem Unternehmen
  • Einführung und Unterstützung der Mitarbeiter bei der Umsetzung und fortlaufenden Handhabung
  • Gestaltendende Beratung, betriebswirtschaftliche Analyse und steuerliche Planung vor dem Hintergrund konzerninterner Leistungsbeziehungen und deren Verrechnungspreisbestimmung
  • Gemeinsame Optimierung der Einzel- und Gesamtsteuerquote des Unternehmens
  • Prüfung einer vorhandenen Dokumentation unter Zugrundelegung des aktuellen Rechtstandes auf Durchsetzbarkeit und Vollständigkeit
  • Unterstützung bei uni-, bi- oder multinationalen Vorab-  bzw. Verständigungsverfahren
  • Hilfestellungen bei verbindlichen Auskünften oder Anträgen, bspw. auf Erörterung und Stellungnahme i. S. d. VWG – Verf., BMF - Schreiben v. 12.4.2005 (BStBl I 2005, S. 570) Tz. 3.4.2
  • Korrespondenz und Vermittlung zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung als beratender Partner
  • Verständigung mit Kooperationspartnern und Prüfung der Voraussetzungen und Anforderungen an eine Dokumentation der Staaten, in denen die verbundenen Unternehmen ansässig sind
  • Durchführung von einzelnen, im Rahmen einer Dokumentation gesetzlich geforderten Analysen wie:
    • Funktions- und Risikoanalysen
    • Vergleichbarkeitsanalysen
    • Markt- und Wettbewerbsanalysen
    • Analyse und Darlegung des Wertschöpfungsbeitrages, - kette
    • Unterstützung bei Prüfung der Geeignetheit gewählter Verrechnungspreismethoden
    • Unterstützung bei der Bestimmung des Verrechnungspreises bei Bandbreiten bzw. der Interquartilmethode
  • Unterstützung bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen und Darlegung der möglichen Methoden
  • Unterstützung bei der Gestaltung der Dokumentation und Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit im Unternehmen
  • Beratung in einzelnen steuerlichen Fragen
  • Internationale Steuerberatung insbesondere zu Themen bilateralem Rechts (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Beratung zu Sonderthemen wie:
    • Betriebsstätten im Ausland
    • Personengesellschaften in In- oder Outboundsachverhalten
    • Finanzierungskosten in Auslandssachverhalten
    • Verlustberücksichtigungen in Auslandssachverhalten
    • Steuerliche Würdigung der Wahl der Rechtsform bei In- und Outboundfällen
    • Informationen zu den Einwirkungen des Abkommens- auf das nationale Recht und deren gegenseitige Abhängigkeit, insbesondere zu Vorschriften mit Auslandsbezug im nationalen Recht (einschlägig sind hier Begriffe wie Treaty - Override, Switch – Over -Clause, Subject – to – Tax – Clause, Aktivitätsklausel, Rückfall des Besteuerungsrechtes u. v. m.)
    • Informationen zu aktuellen Entwicklungen in den OECD – Mitgliedstaaten
    • Informationen zu aktuellen Entwicklungen in der EU, speziell des EU - Verhaltens-kodexes
  • Betreuung von Betriebsprüfungen, speziell mit dem Schwerpunkt der Verrechnungspreise