Internationales Steuerrecht

Als Privatperson unterstützen wie Sie gern zu folgenden Sachverhalten:

  • Steuerliche Würdigung und Beratung bei Verlegung des Wohnsitzes oder Aufnahme eines Zweitwohnsitzes im Ausland, dabei werden steuerliche Auswirkungen in beiden Staaten sowie die Exitsituation (Erbschaft, Schenkung) betrachtet;
  • Spezialthema: Wegzug in ein Niedrigsteuerland bzw. Besteuerung von Einkünften aus einer Steueroase
  • Unterstützung deutscher Investoren im Ausland 
  • Begleitung ausländischer Investitionen in Deutschland
  • steuerliche Beratung von Grenzpendlern
  • Beratung bei internationaler Geschäftigkeiten und daraus resultierenden ausländischen Einkünften als Steuerinländer
  • Beratung von Steuerausländern mit nationalen Einkünften

Sämtliche Betrachtungen erfolgen unter Zugrundelegen der zwischenstaatlichen Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen) und dem deutschen Außensteuer- sowie Einkommensteuerrecht.

Als Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zum Ausland beraten wir Sie neben dem Gebiet der Verrechnungspreise gern zu folgenden Themen:

  • Steuerliche Planung der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland als Steuerausländer; dazu zählen insbesondere die Begleitung der ausländischen Inevstoren zur Erfülllung sämtlicher, rechtlicher Voraussetzungen, Fungieren als Behördenwegweiser, Unterstützung bei Subventionen oder auch Bankengesprächen
  • Steuerliche Beratung zur Errichtung eines Betriebs / Betriebsstätte / Niederlassung im Ausland oder aber Unterstützung bei der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland
  • Steuerliche Überlegungen bei Kauf oder bei Beteiligung an ausländischen Unternehmen
  • Beratung bei ausländischen Holding- oder Zwischengesellschaften