Internationales Steuerrecht
Als Privatperson unterstützen wie Sie gern zu folgenden Sachverhalten:
- Steuerliche Würdigung und Beratung bei Verlegung des Wohnsitzes oder Aufnahme eines Zweitwohnsitzes im Ausland, dabei werden steuerliche Auswirkungen in beiden Staaten sowie die Exitsituation (Erbschaft, Schenkung) betrachtet;
- Spezialthema: Wegzug in ein Niedrigsteuerland bzw. Besteuerung von Einkünften aus einer Steueroase
- Unterstützung deutscher Investoren im Ausland
- Begleitung ausländischer Investitionen in Deutschland
- steuerliche Beratung von Grenzpendlern
- Beratung bei internationaler Geschäftigkeiten und daraus resultierenden ausländischen Einkünften als Steuerinländer
- Beratung von Steuerausländern mit nationalen Einkünften
Sämtliche Betrachtungen erfolgen unter Zugrundelegen der zwischenstaatlichen Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen) und dem deutschen Außensteuer- sowie Einkommensteuerrecht.
Als Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zum Ausland beraten wir Sie neben dem Gebiet der Verrechnungspreise gern zu folgenden Themen:
- Steuerliche Planung der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland als Steuerausländer; dazu zählen insbesondere die Begleitung der ausländischen Inevstoren zur Erfülllung sämtlicher, rechtlicher Voraussetzungen, Fungieren als Behördenwegweiser, Unterstützung bei Subventionen oder auch Bankengesprächen
- Steuerliche Beratung zur Errichtung eines Betriebs / Betriebsstätte / Niederlassung im Ausland oder aber Unterstützung bei der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland
- Steuerliche Überlegungen bei Kauf oder bei Beteiligung an ausländischen Unternehmen
- Beratung bei ausländischen Holding- oder Zwischengesellschaften