Betriebswirtschaftliche sowie steuerrechtliche Anreize tragen neben weiteren Faktoren zu einer wachsenden Globalisierung und einer stetig zunehmenden Zahl an international tätigen Unternehmen bei. 

In Deutschland erfolgt die Besteuerung nach dem sog. Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit, nach welchem Steuerpflichtige nach Maßgabe ihres individuellen Beitrags besteuert werden. Einkünfte sollen demjenigen zugerechnet werden, der sie durch seinen Beitrag zur Wertschöpfung auch erzielt hat. Zwischen multinational aufgestellten Konzernen können, bspw. durch den Ansatz nicht marktgerechter Verrechnungspreise oder nicht sachgerechter Einkunftsabgrenzung, Gewinn- und Funktionsverlagerungen und somit Gestaltung des Steuersubstrats bewirkt werden (Steuerarbitrageeffekte). Um dies zu vermeiden, bedingt es zwangsläufig einen schärferen Fokus des Fiskus auf diese Thematik und das Erfordernis, die grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen den Unternehmen anhand von Verrechnungspreisen genauesten Prüfungen auf Angemessenheit zu unterziehen (Entgeltprinzip). 

Neben dem Effekt einer Gestaltung der steuerlichen Gesamtlast des Konzerns und den verfolgten Unternehmenszwecken, bspw. organisatorischer Lenkung und Kontrolle, birgt die Internationalisierung für die Unternehmen das Risiko einer Doppelbesteuerung sowie, in Ermangelung angemessener Preise und vollumfänglicher Erfüllung steuerlicher Vorschriften, empfindliche Strafen durch die Finanzverwaltung. 

So wird die Bestimmung von angemessenen Verrechnungspreisen bei Auslandssachverhalten zur dringlichen Aufgabe, die es von den Unternehmen zu bewältigen gilt. Hierbei betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte zu vereinbaren, stellt eine weitere Hürde dar, die vor dem Hintergrund der Verrechnungspreisthematik zu nehmen ist.  

Mit den Gesetzesänderungen 2008 / 2009, insbesondere durch das Unternehmensteuer-reformgesetz (UntStRefG) 2008 und das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz (StHBG) 2009, kommt es zu weiteren Verschärfungen der steuerrechtlichen Anforderungen.

Welche steuerlichen Pflichten auf Ihnen als Steuerpflichtiger lasten und wie Sie schwerwiegenden Sanktionen entgegenwirken können, haben wir in den Kapiteln dieses Menüpunktes informativ und präzise dargelegt. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlich geforderten Ansprüche und beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch.