Verordnungen

Die Gesetzgebung ist meist anhand von Regelungen in den Einzelgesetzen zum Erlass entsprechender Verordnungen zu den Rechtsnormen ermächtigt. 

In diesen wird die Auslegung und Umsetzung des Gesetzestextes im Einzelnen bestimmt.


Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV) vom 18. September 2009 (BGBl. I S. 3046)

Mit der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung, welche der Bundesrat am 18. 9. 2009 verabschiedete, weurden die durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vorgesehenen Mitwirkungs- und Nachweispflichten konkretisiert.

Die Verordnung regelt insbesondere die nun eintretenden Maßnahmen bei Geschäften mit Geschäftspartnern in Ländern und Gebieten, die sich nicht an den OECD-Standard halten. Diese Staaten werden in einer sog. schwarzen Listen in einem besonderen BMF-Schreiben aufgeführt.


Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vom 13. November 2003 (BGBl. I S. 2296)

Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen über Leistungsbeziehungen zum Ausland (Dokumentationsvorschriften) mit Ermächtigung des § 90 Abs. 3 Satz 5 AO erlassen.