BMF-Schreiben

BMF-Schreiben werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen herausgegeben. Mit den BMF-Schreiben werden die weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden (Steuerverwaltung) angewiesen, wie sie bestimmte steuerliche Sachverhalte zu behandeln haben. So soll deutschlandweit eine einheitliche Rechtsanwendung sichergestellt werden und zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung beitragen.

BMF-Schreiben bedeuten für den Steuerpflichtigen Planungssicherheit und Rechtsklarheit. Er kann sich darauf berufen kann, dass ein Sachverhalt von der Finanzverwaltung in der im BMF-Schreiben beschriebenen Weise entschieden wird. Jedoch ist grundsätzlich nur die Finanzverwaltung durch das BMF_Schreiben in der Rechtsanwendung gebunden. Der Steuerpflichtige kann sich auf die Anwendung berufen oder aber eine andere Rechtsauffassung vertreten. Ebenso sind Gerichte nicht an BMF-Schreiben gebunden.

BMF-Schreiben werden im Bundessteuerblatt (Teil I) veröffentlicht.

Nachfolgend haben wir Ihnen eine Auswahl der wichtigsten BMF-Schreiben zusammengestellt. Gern stehen wir Ihnen mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung.


Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung

Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO

GDPdU_Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen